Die Zuchtbuchstelle informiert:
Die Übergangsregelung zum Niedersächsischen Hundegesetz vom 06.Mai 2011 endet zum 01.Juli 2013.
Das bedeutet für Hundehalter in Niedersachsen:
- Chippflicht für jeden Hund
- Haftpflichtversicherung für jeden Hund
- Registrierung im Zentralen Melderegister in Niedersachen (TASSO o.ä. reicht NICHT)
- Sachkundeprüfung für Neuhundehalter
Den Nachweis der Sachkunde müssen aber nur Hundehalter erbringen die nach dem 01.Juli 2013 erstmals einen Hund erwerben und lt. Gesetz nicht als sachkundig gelten. Diese Neuhundehalter müssen in Niedersachsen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Informationen finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de und auf unserer Website www.berhardiner.de