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FAQ

Ein Rassehund ist ein Hund, der nach den Richtlinien eines kynologischen Dachverbandes, z.B. dem St. Bernhards-Klub e.V. (StBK),insbesondere dem Rassestandard (FCI Nr. 61) und dem Abstammungsnachweis über mehrere Generationen von Vorfahren der gleichen Hunderasse gezüchtet wurde.

Die Ahnentafel ist eine Art „Personalausweis“ für Rassehunden. Sie ist zum einen Hunderasse-Echtheitszertifikat als auch ein Abstammungsnachweis. Um dieses wichtige Papier zu erhalten, müssen unsere Hunde strenge Vorgaben des StBK erfüllen. Die Ahnentafel des Hundes gibt Auskunft über seine Vorfahren. Im St. Bernhards-Klub e.V. werden Ahnen bis in die vierte Generation, also bis zu den Ur-Ur-Großeltern aufgeführt. Die nachvollziehbare Offenlegung der Abstammung erlaubt Rückschlüsse die Reinrassigkeit des Hundes und seiner Vorfahren.

Des Weiteren finden sich in der Ahnentafel Name, Rasse, Geschlecht, Wurftag bzw. Geburtsdatum als auch die Chip-Nummer des Welpen bzw. Hundes. Auch der Name der Zuchtstätte und die Züchteranschrift sind angeführt. Der StBK ist Mitgliedsverein im VDH e.V. und führt ein Zuchtbuch, d.h. jeder Hund erhält eine spezielle Zuchtbuchnummer. Die Zuchtbuchnummer (BZB) des St. Bernhards-Klub erkennt man in der Ahnentafel an dem Vermerk „BZB + fünfstellige Zahl“.

Da die Ahnentafel nur unter bestimmten Bedingungen ausgestellt wird, kann man bei Gesundheit (z.B. Erbkrankheiten, Inzucht etc.) und Zuchtbedingungen (z.B. Wurfhäufigkeit im Jahr) des Hundes sicher sein. Sie bescheinigt, dass der Hund wirklich reinrassig ist und alle Ahnen als zuchttauglich eingeschätzt wurden (nachweisbar auch im Zuchtbuch des StBK). Sie ermöglicht es, Züchtern einen Überblick über Verwandtschaftsverhältnisse zu geben.

Unter Zucht versteht man die kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel der genetischen Umformung. Dabei sollen gewünschte Eigenschaften verstärkt und ungewünschte Eigenschaften unterdrückt werden. Um die Ziele zu erreichen, werden die Hunde einer Zuchttauglichkeitsprüfung (Körung) unterzogen und durch den Zuchtverein eine Zuchtwertschätzung durchgeführt, um anschließend gezielt Hunde mit gewünschten Eigenschaften auszuwählen und miteinander zu verpaaren. Der Züchter trägt wesentlich die Verantwortung für das Aussehen, die Gesundheit und das Wesen der von ihm gezüchteten Hunde. Er ist ebenso verantwortlich für die artgerechte Haltung und Aufzucht von Hunden und hält die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein.

Es ist wichtig zu schauen, was jedem Hund individuell liegt und ebenso auch dem Hundehalter. Es müssen beide an der Beschäftigung Spaß haben.
Was wir als wichtig ansehen, ist eine kompetente Begleitung in all den verschiedenen Bereichen. Wenn man sich eingearbeitet hat und die Grundlagen kennt, kann man die ein oder andere Beschäftigung auch eigenständig durchführen, modifizieren und erweitern.

Geeignete Beschäftigungen sind, z.B.

Nasenarbeit
Zielobjektsuche, Mantrailing, Leckerli-Suche am Boden oder in der Baumrinde nach oben suchend

Leckerlisuche

Bewegung/Gehorsam
Rally Obedience, Longieren mit mehreren Kreisen, Hoopers Agility (Parcours mit Elementen vom Agility wie A-Wand, Steg, Reifen, Tunnel, aber ohne Sprünge, dafür mit Hubs), Mobility
(vom Agility in jungen Jahren würden wir absehen, ist zu gefährlich für den Bewegungsapparat, später ist langsames Heranführen an flache Sprünge möglich)

Wandern mit Rucksack,
Wagen ziehen,
Tricks und Clickertraining

Wandern mit Rucksack

Einsatz im sozialen Bereich
Darunter verstehen wir mehr als nur Streicheln lassen, hier geht es um gezielte Interaktionen zwischen Hund und Kind/alter Mensch

Intelligenzspielzeug
Schnüffelteppich, verschiedene Schwierigkeitsstufen beim Intelligenzspielzeug

Physiotherapie
Unterwasserlaufband, Schwimmen, Übungen

Unterwasserlaufband

In Deutschland bedeutet Tierschutz, Tieren ein würdiges, artgerechtes Leben zu ermöglichen, ohne ihnen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zuzufügen. Der St. Bernhards-Klub e.V. achtet streng auf die Umsetzung und Einhaltung der geltenden Ordnungen. Das Wohl der Bernhardiner hat für uns oberste Priorität.

Der St. BK hat eine Tierschutzbeauftragte benannt, deren Aufgabe es ist, bei offensichtlichen bzw. gemeldeten Verstößen von Klubmitgliedern gegen den Tierschutz in Kraft zu treten.

Das können sein:

  • Körperliche Verwahrlosungen
  • Unbehandelte medizinische Probleme
  • Nichtbeachtung der Haltungsvorschriften
  • Umgang mit den Hunden

In Zusammenarbeit mit den Zuchtwarten der zuständigen Landesgruppe wird jeder Vorgang wie folgt bearbeitet:

  1. Den Vorfall in Augenschein nehmen.
  2. Anschließende Beratung des Halters zum Abstellen der Missstände
  3. Kontrolle nach angemessener Frist
  4. Abschließende Information an den Klubpräsidenten

Da es sich in jedem Fall um sensible Daten handelt, wird der Kreis der Informierten klein gehalten.

 
 
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