Die Kennzeichnungspflichten betreffen nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich auch Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen, wenn sie KI im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Entscheidend ist die Nutzung – nicht die Rechtsform. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act).
Für den St. Bernhards-Klub bedeutet das beispielsweise:
- KI-erstellte Werbeplakate mit realistisch aussehenden Bernhardinern (Hunden allgemein) sollten gekennzeichnet werden.
- Werden echte Personen mithilfe von KI verändert oder neu erzeugt, ist eine Kennzeichnung besonders wichtig.







