Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Defekt-(Qual)-zuchten ausspricht. Die Auslegung der mit der
Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter trifft insbesondere auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Wir – der St. Bernhards-Klub e.V., Mitglied der Initiative „Vitaler Rassehund“ – sind einer davon.
LG Nord
Einladung zum Bernhardiner-Treffen mit Besuch auf dem Weihnachtsmarkt am
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Termin: 31.10.2024
Zeit: 19 Uhr
Thema: Sie F(e)RAGEN - wir ANTWORTEN - Rund um das Thema DLA Haplotypen und Immunsystem
Am 14. Oktober fand eine Sachverständigenanhörung zum (geplanten) Tierschutzgesetz im Bundestag statt.
Sehr geehrte Leser:innen,
wir laden Sie herzlich dazu ein, an der Validierung eines Fragebogens zur Erfassung der Lebensqualität von Haustieren (insbesondere von Hunden und Katzen) teilzunehmen.