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Fehlerteufel

Aus der JHV der LG NRW erreichte mich die Information, dass wir (HV) bezüglich der eingereichten Anträge nicht satzungsgemäß gehandelt haben. Auch wenn wir in den Gremien bzw. HV die Anträge nicht unterstützen, müssen sie gemäß unserer Satzung auf die Tagesordnung gesetzt werden und hätten ebenfalls als Anträge an die JHV im Heft 1 veröffentlicht werden müssen.

§ 22 (Anträge)(1) Anträge von Mitgliedern und Untergliederungen, die bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Hauptvorstand eingegangen sind, müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Für diesen Fehler übernehme ich die volle Verantwortung!

Eine nachträgliche Veröffentlichung im Heft 2 ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich. 

Die Anträge der LG NRW sind nachzulesen im Heft 6/2024 ab S. 50 im Protokoll der LG. Wir bitten alle Teilnehmer der JHV, sich im Vorfeld mit diesen Anträgen vertraut zu machen.

E. Waßmann
Präsidentin

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