Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Defekt-(Qual)-zuchten ausspricht. Die Auslegung der mit der
Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter trifft insbesondere auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Wir – der St. Bernhards-Klub e.V., Mitglied der Initiative „Vitaler Rassehund“ – sind einer davon.
Unser Ziel ist es, über unsere Arbeit aufzuklären und mit den Ämtern und Behörden in einen faktenbasierten Austausch zu kommen. Die gegenwärtige Umsetzung des §10 der TierSchHuV muss landesweit vereinheitlicht werden. Neben dem Ausstellungsverbot sind auch weitere Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden, betroffen. Diese Verbote wirken somit in sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens hinein, stellen Rassehundezuchtvereine unter Generalverdacht und gefährden damit ihr weiteres Fortbestehen.
Wir werden unsere Position auf der Messe Hund & Pferd vom 08.-10. 11.24 in Dortmund entsprechend vertreten:
Der St. Bernhards-Klub e.V. steht für eine Bernhardinerzucht mit Weitsicht, Herz und Sachverstand!