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KI-Kennzeichnung ab 02.08.2026 auch für Vereine

Die Kennzeichnungspflichten betreffen nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich auch Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen, wenn sie KI im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Entscheidend ist die Nutzung – nicht die Rechtsform. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act).

Für den St. Bernhards-Klub bedeutet das beispielsweise:

  • KI-erstellte Werbeplakate mit realistisch aussehenden Bernhardinern (Hunden allgemein) sollten gekennzeichnet werden.
  • Werden echte Personen mithilfe von KI verändert oder neu erzeugt, ist eine Kennzeichnung besonders wichtig.

Ein einfacher Hinweis genügt in vielen Fällen, zum Beispiel:

  • „Dieses Bild wurde mit Unterstützung von KI erstellt.“
  • „KI-generiertes Bild.“
  • „Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt.“

 

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